AGB Wulfert GmbH

 

Geschäfts- und Lieferbedingungen

I. Allgemeines Für alle Geschäfte – auch für zukünftige – gelten folgende Bedingungen. Diese haben auch dann Gültigkeit, wenn nicht jeweils besonders auf sie Bezug genommen wird. Spätestens mit Entgegennahme der Ware gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichende Einkaufsbedingungen des Kunden werden auch durch Auftragsannahme und -durchführung nicht Vertragsinhalt. Angebote sind stets frei bleibend. Sie beruhen auf der Leistungsbeschreibung des Kunden, ohne Kenntnis der örtlichen Verhältnisse. Der Hinweis auf technische Normen dient der Leistungsbeschreibung und ist keine Beschaffenheitsgarantie. Offensichtliche Irrtümer, Druck-, Rechen-, Schreib- und Kalkulationsfehler sind nicht verbindlich und geben dem Kunden keine Ansprüche. Der Kunde bleibt 1 Monat an seine Bestellung gebunden. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung zustande. Für Umfang und Gegenstand der Lieferung ist alleine die Auftragsbestätigung oder bei sofortiger Auftragsausführung der Lieferschein maßgebend. Enthält die Auftragsbestätigung oder Lieferbescheinigung Änderungen gegenüber der Bestellung des Kunden, so gilt dessen Einverständnis als gegeben, wenn er die Ware vorbehaltlos entgegennimmt und nicht innerhalb angemessener Frist schriftlich widerspricht. Auftragsänderungen oder

-erweiterungen des Kunden nach Auftragsbestätigung berechtigen uns zur Preisanpassung und Lieferzeitverlängerung.

 

II. Preise/Zahlung Die Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verladung, Verpackung, Fracht, Entladung, Transportversicherung, Montage, Zoll, sonstige Abgaben und Nebenkosten und zuzüglich Umsatzsteuer. Es gelten die Preise und Leistungen unserer jeweils aktuellen Angebote. Mangels gesonderter Vereinbarung sind Zahlungen ohne jeden Abzug innerhalb von 30 Tagen netto fällig. Gutschrift auf unserem Konto maßgeblich. Bei Vorliegen berechtigter Gründe, insbesondere Zahlungsverzug oder Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, können wir Vorauszahlung des Kunden verlangen und/oder ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich weiterer Lieferung geltend machen. Bei Zahlungsverzug werden alle gewährten Rabatte, Skonti und sonstigen Vergünstigungen hinfällig. Dem Kunden steht ein Leistungsverweigerungsrecht, ein Zurückbehaltungsrecht, insbesondere bei Mängeln sowie das Recht zur Aufrechnung nur dann zu, soweit seine Gegenansprüche anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Beträgt die Lieferzeit mehr als zwei Monate, behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen, eintreten.

 

III. Lieferung Lieferzeitangaben sind unverbindlich. Die Einhaltung der Lieferzeiten steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sich abzeichnende Verzögerungen teilen wir mit. Höhere Gewalt, behördliche Auflagen und sonstige von uns nicht verschuldete Umstände, z.B. Streik, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, die die eigene Leistung oder die der Vorlieferanten erschweren, befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkung von der Lieferpflicht. Wir sind verpflichtet, den Käufer über solche Ereignisse unverzüglich zu informieren. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn uns aus den o. g. Gründen die Erfüllung des Vertrages nicht zuzumuten ist. Eine vereinbarte Lieferzeit beginnt mit Zugang der Auftragsbestätigung, nicht jedoch bevor alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt sind und nicht vor Eingang der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen etc. und auch nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. In diesen Fällen verlängert sich die Lieferzeit angemessen, es sei denn wir haben die Verzögerung zu vertreten. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware bis dahin das Auslieferungswerk verlassen hat oder die Lieferbereitschaft gemeldet ist. Mangels gesonderter Vereinbarung geht die Gefahr auf den Kunden über, wenn die Ware das Werk verlässt, und zwar auch dann, wenn wir noch andere Leistungen, z.B. die Lieferkosten oder Anlieferung und Aufstellung übernommen haben. Ein Versand erfolgt ohne Gewährleistung der billigsten Art auf Kosten und Gefahr des Kunden, dies gilt auch bei Transport durch eigene Fahrzeuge oder bei Vereinbarung frachtfreier Lieferung. Auf vorherige Weisung und Kosten des Kunden versichern wir Ware und/oder Transport. Bei Verzögerungen des Versandes infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Lieferbereitschaft auf den Kunden über. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach der Meldung unserer Abnahmebereitschaft durchgeführt werden. Der Kunde darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern. Bei Verzögerungen der Abnahme infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Abnahmebereitschaft auf den Kunden über. Wird der Versand der Ware aus vom Kunden zu vertretenden Gründen verzögert, so werden ihm, beginnend 1 Monat nach Meldung der Lieferbereitschaft, die dadurch entstandenen Kosten berechnet. Setzt der Kunde uns drei Wochen nach Ablauf eines unverbindlichen Liefertermins eine mindestens 30-tägige schriftliche und ausdrücklich so bezeichnete Nachfrist zur Leistung und wird die Frist nicht eingehalten, kann der Kunde die Leistung innerhalb weiterer zwei Wochen ablehnen. Teillieferungen und vorfristige Lieferungen sind zulässig, soweit der Kunde nicht nachweist, dass er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der Teilleistung hat. Im Falle des Lieferverzuges bestimmt sich unsere Haftung nach der Haftungsregelung, im übrigen haften wir pro vollendete Woche auf 0,5 %, höchstens jedoch 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung. Die Herbeiführung etwa erforderlicher Genehmigungen ist Sache des Kunden. Eine etwaige Nichterteilung berührt die Abnahmeverpflichtung des Kunden nicht. Die Ware muss unverzüglich nach Eintreffen beim Kunden entladen werden. Wird die Entladung um mehr als 2 Stunden verzögert, trägt der Kunde die Kosten der Standzeit des Transportfahrzeuges.

 

IV. Eigentumsvorbehalt Wir behalten uns an Mustern, Modellen, Zeichnungen, Informationen körperlicher und unkörperlicher Art u. ä. – auch in elektronischer Form – alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Auftrag und bis zur vollständigen Bezahlung aller – auch der künftigen – Forderungen einschließlich Nebenforderungen aus der Geschäftsverbindung und Saldoforderungen aus Kontokorrent vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens  sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware bei Zahlungsverzug oder vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist nicht als Rücktritt vom Vertrag anzusehen. Es verbleiben uns vielmehr neben dem Anspruch auf Rücknahme unsere Rechte aus dem Kaufvertrag, insbesondere auf Ersatz von Schaden und entgangenem Gewinn. Der Kunde ist zur Veräußerung der Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt, solange er nicht inVerzug ist. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherheitshalber in der Höhe an uns ab, der dem Wert der Vorbehaltsware entspricht und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Wert der Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen ist unser Fakturenwert incl. MwSt. zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von 10 %. Erfolgt der Weiterverkauf unserer Ware zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis, so tritt der Kunde schon jetzt seine Forderung aus dem Weiterverkauf in Höhe des Betrages an uns ab, welcher dem Wert der Ware entspricht. Der Kunde ist bis auf berechtigten Widerruf zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Unser Recht auf Einziehung der Forderungen bleibt davon unberührt. Auf Verlangen hat der Kunde die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Wir sind auch ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden erfolgt stets für uns, ohne dass hieraus Verpflichtungen für uns entstehen. Ein Eigentumserwerb des Kunden oder eines Dritten nach BGB ist ausgeschlossen. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Waren verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung. Der Kunde verwahrt unser Miteigentum unentgeltlich für uns. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware. Bei Vermischung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren gilt Entsprechendes. Zu anderen als den oben genannten Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Kunde nicht befugt. Der Kunde ist verpflichtet, uns bei Pfändung und sonstigen Zugriffen Dritter auf die Ware oder auf die an uns abgetretenen Forderungen unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen; er ist verpflichtet, Dritte auf unser Eigentum oder sonstige Rechte hinzuweisen. Kosten einer Intervention gehen zu Lasten des Kunden. Sofern die Sicherheiten den Betrag unserer Forderungen um mehr als 20 % übersteigen, werden wir diese auf Verlangen nach eigener Wahl in entsprechendem Umfang freigeben. Mit Erfüllung aller unserer Forderungen einschließlich Nebenforderungen gehen alle Sicherheiten auf den Kunden über.

 

V. Mängelansprüche Der Kunde hat die Ware nach Erhalt zu untersuchen und Mängel unverzüglichzu melden. Ergeben sich Beanstandungen, so darf die beanstandete Ware nicht ohne unsere schriftliche Einwilligung eingesetzt werden. Der Weiterverkauf, der Einbau oder eine sonstige Nutzung beanstandeter Ware gilt als Genehmigung der Ware und als vertragsgemäße Erfüllung und schließt Mängelansprüche insoweit aus. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Transportschäden zu untersuchen und uns Schäden unverzüglich schriftlich mitzuteilen und gegenüber dem Frachtführer zu dokumentieren. Maßnahmen zur Schadensminderung gelten nicht als Mängelanerkenntnis. Durch Verhandlungen über etwaige Rügen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass die Rüge nicht rechtzeitig, sachlich unbegründet oder sonst ungenügend gewesen sei. Wir übernehmen keine Gewähr für die Einhaltung etwaiger besonderer für den Betrieb des Kunden geltender Vorschriften jedweder Art. Änderungen der Ware durch technischen Fortschritt oder Herstellung in der Konstruktion, Gestaltung, Material, Maß, Farbtönung und Gewicht sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig, soweit für den Kunden zumutbar und sofern keine Beschaffenheitsgarantie vorliegt. Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Kunde uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; anderenfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Bessert der Kunde oder ein Dritter unsachgemäß nach, ohne dass er uns zuvor die Möglichkeit zur Nacherfüllung gegeben hat, so übernehmen wir keine Haftung für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne unsere Einwilligung vorgenommenen Änderungen der Ware. Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach unserer Wahl nachzubessern, die sich infolge eines vor Gefahrübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Wir sind verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere  Wege Arbeitskosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Der Kunde hat ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn wir eine uns gesetzte mindestens 30-tägige Nachfrist zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lassen. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, dann steht dem Kunden lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht auf Minderung des Vertragspreises bleibt ansonsten ausgeschlossen. Für Fälle ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Lagerung, nicht ordnungsgemäßer Wartung und Pflege, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer, elektrochemischer, elektrischer oder umweltbedingter Einflüsse wird keine Gewähr übernommen, sofern sie nicht von uns zu verantworten sind.

 

VI. Haftung Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich derer unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen oder dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß VOB, mittelbarer Schäden, Begleitschäden, Folge- und bloßen Vermögensschäden, sowie entgangenem Gewinn. Soweit unsere Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter und Vertreter. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Diese Beschränkungen gelten nicht, soweit weitergehende Schäden durch die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt sind.

 

VII. Verjährung Mängelansprüche verjähren in 6 Monaten ab Ablieferung.

 

VIII. Geheimhaltung Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vertragsinhalte, insbesondere Preise und Rabatte, streng vertraulich zu behandeln. Er ist verpflichtet, sämtliche Informationen, im Zusammenhang mit der Durchführung des jeweiligen Auftrags streng vertraulich zu behandeln und ohne unsere ausdrückliche Zustimmung keine Informationen, Dokumentationen, Zeichnungen oder sonstige Unterlagen an Dritte weiterzugeben oder sonst zugänglich zu machen. Wir dürfen den Kunden als Referenz benennen.

 

IX. Schlussbestimmungen Mündliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende Regelung zu ersetzen. Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist die von uns bestimmte Empfangsstelle. Gerichtsstand ist Gelsenkirchen.

 

Wulfert GmbH

 

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